Forschungsstipendien Drucken
Bestimmungen zur Vergabe eines Forschungsstipendiums

  1. Das Stipendium wird zur finanziellen Unterstützung von Forschungsarbeiten in der allgemeinen Chirurgie oder einem Sondergebiet der Chirurgie gewährt und wird an Chirurgen/Innen vergeben, die an einer Universitätsklinik oder in einem Krankenhaus tätig sind. Der Antragsteller sollte nach Werdegang und Eignung Gewähr leisten, dass ein im Interesse des chirurgischen Fortschrittes in Österreich innovatives Ergebnis zu erwarten ist. Der Bewerber muss Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie (Stammgesellschaft) sein.
  2. Die Höhe des Stipendiums wird im Vorstand festgelegt.
  3. Die Bewerbung ist an den Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie, Frankgasse 8, Billroth-Haus, 1096 Wien, PF 80, E-Mail: chirurgie@billrothhaus.at, zu richten und soll bis zum 31. Dezember jeden Jahres eingelangt sein.
  4. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
    1. Curriculum
    2. Nachweis bisheriger wissenschaftlicher Tätigkeit in Form einer Publikationsliste
    3. Verwendungszweck:
      • Themenschwerpunkt
      • Aufgabenstellung und bisheriger wissenschaftlicher Erkenntnisstand
      • Art und Methodik des Forschungsvorhabens
      • Umfang und voraussichtliche Dauer des Auslandsaufenthaltes
    4. Nachweis einer Aufenthaltsbewilligung (in Form eines Einladungsschreibens bzw.einer  Bestätigung über Arbeitsmöglichkeit) an der vom Kandidaten angeführten Institution.
    5. Angaben über weitere Stipendienanträge bzw. über bereits zuerkannte Stipendien.
  5. Die Bewerbung ist mit den erforderlichen Unterlagen in elektronischer Form per E-Mail einzureichen (chirurgie@billrothhaus.at). Der Bewerbung ist eine Beurteilung bzw. Stellungnahme durch den Vorgesetzten (Klinik- bzw. Abteilungsvorstand) und ein Empfehlungsschreiben beizulegen. 
  6. Die Behandlung der Anträge erfolgt durch eine Jury bestehend aus Mitgliedern des Präsidiums. 
  7. Das Stipendium ist nicht aufschiebbar. Es muss im dafür vorgesehenen Jahr genutzt werden. 
  8. Nach Abschluss des Forschungsaufenthaltes hat der Stipendiat einen druckreifen Bericht über die Verwendung des Stipendiums und die Ergebnisse der Forschungstätigkeit einzureichen. Die Berichte können im Mitteilungsblatt der Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie oder in der Zeitschrift „European Surgery/ACA“ veröffentlicht werden.


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